GGP-2024-11-28

Entstehung der EU

Länder

  • 1952: Deutschland, Frankreich, Italien: BeNeLux
  • 1973: Norderweiterung: Großbritannien, Dänemark, Irland
  • 1981: Süderweiterung Teil 1: Griechenland
  • 1986: Süderweiterung Teil 2: Spanien, Portugal
  • 1995: Finnland, Schweden und Österreich
  • 2004: Osterweiterung Teil 1: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta, Zypern
  • 2007: Osterweiterung Teil 2: Bulgarien, Rumänien
  • 2013: Kroatien tritt bei

Ereignisse

  • 1952: EGKS: Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, um Stahl und Kohle in Europa gemeinsam zu verwalten
  • 1957: WG: Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und Euratom, Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes
  • 1979: Erste Direkte Parlamentswahlen
  • 1993: Vertrag von Maastricht, EG wird zu EU
  • 1999: Vertrag von Amsterdam
  • 2002: Euro
  • 2003: Vertrag von Nizza: Aufnahme
  • 2009: Vertrag von Lissabon
  • 2016: Briten stimmen für Brexit
  • 2020: Brexit

Beitrittskandidaten

  • Albanien
    • Schwache Wirtschaft
    • Kriminalität (Korruption, Verbrechen)
  • Bosnien und Herzegowina
    • 3 Landesteile
      • Kroatisch
      • Bosnisch
      • Serbisch
    • Kroatisch - Bosnisch +
    • Bosnisch Serbisch -
  • Kosovo
    • Nicht von allen EU-Ländern anerkannt
    • Wirtschaftlich schwach
  • Nordmazedonien
    • Namensstreit mit Griechenland (Mazedonien)
    • schwache Wirtschaft
  • Montenegro
    • Kriminalität (Mafia)
  • Serbien
    • Passt gut in EU
    • Nachbarsstaaten auch in EU
    • Russland oder EU
    • Umgang mit Bosnien und Kosovo
  • Türkei
    • Arbeitslosigkeit
    • Inflation

Grundprinzipien

Freier Warenverkehr

Waren können innerhalb der EU

  • zollfrei
  • ohne mengenmäßige Beschränkung
  • ohne diskriminierende Regeln
    gehandelt werden.

Freier Personenverkehr

EU-Bürger haben das Recht, innerhalb der EU frei zu

  • reisen
  • arbeiten
  • leben
    Dazu gehört auch der Zugang zu sozialen und medizinischen Leistungen in anderen Mitgliedsstaaten.

Freier Dienstleistungsverkehr

Unternehmen und Einzelpersonen können Dienstleistungen in jedem EU-Mitgliedsstaat anbieten, ohne Diskriminierung oder übermäßige bürokratische Hürden.

Freier Kapitalverkehr

Kapital kann frei zwischen den EU-Ländern bewegt werden, um wirtschaftliche Aktivitäten und Investitionen zu fördern.

Organisation

  • Rat der Europäischen Union (Ministerrat) Fachminister der Mitgliedsstaaten, Vorsitz wechselt alle 6 Monate
    • Vertritt die Mitgliedsstaaten
    • Beschließt Gesetze
    • Macht Haushaltsplan
    • Kontrolliert die Kommission
  • Europäisches Parlament (Volksvertretung) 705 Abgeordnete
    • Vertritt die Bürger
    • Entscheidet über Haushalt und beschließt Gesetze
  • Europäische Kommission (Regierung) 27 Kommissare für einen bestimmten Bereich
    • Vertritt gesamteuropäische Interessen
    • Gesetzesvorschläge
    • Umsetzung der Politik
  • Europäischer Rat: Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten
    • Grundsatzentscheidungen
    • Leitlinien
  • Europäischer Gerichtshof (EuGH): 27 Richter
    • oberstes Gericht
    • überwacht Einhaltung des EU-Rechts
  • Europäischer Rechnungshof: 27 Mitglieder
    • Kontrolliert die EU-Finanzen
  • Wirtschafts- und Sozialausschuss: 344 Mitglieder
    • Vertritt Interessengruppe, z.B. Gewerkschaften, Arbeitgeber