GGP-2024-11-28
Entstehung der EU
Länder
- 1952: Deutschland, Frankreich, Italien: BeNeLux
- 1973: Norderweiterung: Großbritannien, Dänemark, Irland
- 1981: Süderweiterung Teil 1: Griechenland
- 1986: Süderweiterung Teil 2: Spanien, Portugal
- 1995: Finnland, Schweden und Österreich
- 2004: Osterweiterung Teil 1: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta, Zypern
- 2007: Osterweiterung Teil 2: Bulgarien, Rumänien
- 2013: Kroatien tritt bei
Ereignisse
- 1952: EGKS: Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, um Stahl und Kohle in Europa gemeinsam zu verwalten
- 1957: WG: Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und Euratom, Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes
- 1979: Erste Direkte Parlamentswahlen
- 1993: Vertrag von Maastricht, EG wird zu EU
- 1999: Vertrag von Amsterdam
- 2002: Euro
- 2003: Vertrag von Nizza: Aufnahme
- 2009: Vertrag von Lissabon
- 2016: Briten stimmen für Brexit
- 2020: Brexit
Beitrittskandidaten
- Albanien
- Schwache Wirtschaft
- Kriminalität (Korruption, Verbrechen)
- Bosnien und Herzegowina
- 3 Landesteile
- Kroatisch
- Bosnisch
- Serbisch
- Kroatisch - Bosnisch +
- Bosnisch Serbisch -
- 3 Landesteile
- Kosovo
- Nicht von allen EU-Ländern anerkannt
- Wirtschaftlich schwach
- Nordmazedonien
- Namensstreit mit Griechenland (Mazedonien)
- schwache Wirtschaft
- Montenegro
- Kriminalität (Mafia)
- Serbien
- Passt gut in EU
- Nachbarsstaaten auch in EU
- Russland oder EU
- Umgang mit Bosnien und Kosovo
- Türkei
- Arbeitslosigkeit
- Inflation
Grundprinzipien
Freier Warenverkehr
Waren können innerhalb der EU
- zollfrei
- ohne mengenmäßige Beschränkung
- ohne diskriminierende Regeln
gehandelt werden.
Freier Personenverkehr
EU-Bürger haben das Recht, innerhalb der EU frei zu
- reisen
- arbeiten
- leben
Dazu gehört auch der Zugang zu sozialen und medizinischen Leistungen in anderen Mitgliedsstaaten.
Freier Dienstleistungsverkehr
Unternehmen und Einzelpersonen können Dienstleistungen in jedem EU-Mitgliedsstaat anbieten, ohne Diskriminierung oder übermäßige bürokratische Hürden.
Freier Kapitalverkehr
Kapital kann frei zwischen den EU-Ländern bewegt werden, um wirtschaftliche Aktivitäten und Investitionen zu fördern.
Organisation
- Rat der Europäischen Union (Ministerrat) Fachminister der Mitgliedsstaaten, Vorsitz wechselt alle 6 Monate
- Vertritt die Mitgliedsstaaten
- Beschließt Gesetze
- Macht Haushaltsplan
- Kontrolliert die Kommission
- Europäisches Parlament (Volksvertretung) 705 Abgeordnete
- Vertritt die Bürger
- Entscheidet über Haushalt und beschließt Gesetze
- Europäische Kommission (Regierung) 27 Kommissare für einen bestimmten Bereich
- Vertritt gesamteuropäische Interessen
- Gesetzesvorschläge
- Umsetzung der Politik
- Europäischer Rat: Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten
- Grundsatzentscheidungen
- Leitlinien
- Europäischer Gerichtshof (EuGH): 27 Richter
- oberstes Gericht
- überwacht Einhaltung des EU-Rechts
- Europäischer Rechnungshof: 27 Mitglieder
- Kontrolliert die EU-Finanzen
- Wirtschafts- und Sozialausschuss: 344 Mitglieder
- Vertritt Interessengruppe, z.B. Gewerkschaften, Arbeitgeber