BO-2024-11-21

Begriffe

  • Moral: selbst Vorgegeben, nicht bestrafbar
  • Sitte: Gruppe oder Gesellschaft, kein Zwang aber Sanktionen
  • Gesetz: vom Staat festgelegt, Strafbar

Rechtssubjekte

  • Natürliche Personen: Menschen
  • Juristische Personen: künstliche Konstruktionen, werden wie Personen behandelt, benötig Organe (Menschen)

Personen die von Gerichtsentscheidungen betroffen sind nennt man Parteien
Instanzen: (Entscheidungsebenen):
Beispiel: Oberster Gerichtshof -> Oberlandesgericht -> Landesgericht

Arten des Rechts

Einteilung nach Rechtssubjekten

  • Völkerrecht: Beziehungen zwischen Staaten
  • Öffentliches Recht: Beziehungen zwischen dem Staat und einzelnen Personen
  • Zivilrecht: Beziehung zwischen einzelnen Personen untereinander

Einteilung nach Zweck der Rechtsnormen

  • Materielles Recht: rechtliche Konsequenzen eines bestimmten Verhaltens
  • Formelles Recht: Festlegung des Verfahrens (Durchsetzung von Rechtsansprüchen)

Einteilung nach Abänderbarkeit

  • Zwingendes Recht: Keine anders lautenden Regelungen zugelassen
  • Nachgiebiges Recht: Nach Willen der Beteiligten auch andere Regelungen

Rechtsanwendung

Ebenen:

  1. Ebene: Paragraf (§) oder Artikel (Art.)
  2. Ebene: Absatz (Abs.)
  3. Ebene: Ziffer (Z)
  4. Ebene: litera(lit.) auf Deutsch Buchstabe

Schema der Rechtsanwendung:

  • Sachverhalt: konkreter Fall der passiert ist und Folgen zu bestimmen sind
  • Beweiswürdigung: Beweise aufnehmen und abwägen
  • Tatbestand: Gesetzesstelle, die in ihrer allgemeinen Formulierung den konkreten Fall einschließt
  • Auslegung (Interpretation): überlegen, welche konkreten Fälle in die allgemeine Formulierung passen.
  • Subsumtion (Anwendung)
  • Rechtsfolge: Strafe laut Gesetz, Grundlage für die
  • Entscheidung

Rechtsnormen

  • Verfassungsgrundsätze: Änderung durch 2/3-Mehrheit
  • EU-Gemeinschaftsrecht: z.B. Führerscheinrichtlinie
  • Verfassungsgesetze: z.B. Wahlordnung, Neutralität, Menschenrechte
  • einfache Gesetze: Änderung durch einfache Mehrheit, z.B. ABGB
  • Verordnungen: Präzisierung von Gesetzen, z.B. Lehrpläne
  • Bescheide: Entscheidungen in Verwaltungsverfahren
  • Urteile: Entscheidungen am Ende von Zivilprozessen
  • Beschlüsse: Entscheidungen in nichtstreitigen Angelegenheiten
  • Vollstreckung: erzwungene Umsetzung von Entscheidungen

Berufe

  • Richter: Durchführung von Verfahren
  • Staatsanwalt: Vertretung des Staats in Strafprozessen
  • Bedienstete: Rechtspfleger (richterähnlich), Gerichtsvollzieher (von gerichtlichen Entscheidungen), Bezirksanwalt
  • Juristen der öffentlichen Verwaltung: Rechtsanwendung
  • Notare: beglaubigen von Urkunden, belehren von Parteien, Protokollieren von Versammlungen
  • Rechtsanwalt: Vertreten Klienten in Prozessen
  • Juristen in der Privatwirtschaft: Recht in Unternehmen

Verfassungsrecht

  • Staatsform
  • Aufbau
  • Staatsfunktionen
  • Grundrechte

Staatszielbestimmungen

  • Landesverteidigung
  • Umweltschutz
  • Schutz der alteingesessenen Volksgruppen
  • Nichtdiskriminierung von Menschen mit Behinderung
  • Geschlechtliche Gleichbehandlung
  • Währung der Neutralität

Grundprinzipien

  • demokratisches Prinzip: Staatsbürger nehmen an der Willensbildung und Machtausübung teil
    • direkte Demokratie: Volk trifft Entscheidung, z.B. Volksabstimmung
    • indirekte Demokratie: Volk wählt Vertreter, z.B. Nationalratswahl
  • republikanisch: Staatsform, Staatsoberhaupt wird für eine bestimmte Zeit vom Volk gewählt
  • bundesstaatlich: Staatsfunktion wir auf Ebenen verteilt, z.B. Bundesländer
  • rechtsstaatlich: allgemein Kundgemachte Rechtsverordnung, Behörden unterliegen einer Kontrolle
    • Legalitätsprinzip: Gerichte und Verwaltung dürfen nur Handeln, wenn es das Gesetz erlaubt
  • liberal: staatsfreier Raum für Menschen, Recht auf Leben, freie Meinungsäußerung, Religionsfreiheit
  • gewaltentrennend: Macht im Staat wird auf mehrere Organe aufgeteilt, gegenseitige Kontrolle
    • Gesetzgebung: beschließt die Gesetze
    • Gerichtsbarkeit: spricht Recht
    • Verwaltung: vollzieht die Gesetze

Bürgerliches Recht

Bedeutung von "Recht":

  • Privatrecht: Verhältnisse von Personen untereinander
  • öffentliches Recht: Beziehung zwischen Staat und Personen

  • objektives Recht: gilt für alle
  • subjektives Recht: gelten nur für bestimmte Personen

Ein großer Teil des Privatrechts ist im ABGB.
Gliederung des ABGB:

  • Allgemeiner Teil

  • Sachenrecht

  • Schuldrecht

  • Erbrecht

  • Allgemeines Privatrecht: gilt für jeden

  • Sonderprivatrecht: gilt für bestimmte Gruppen, z.B. Ehegesetz

Personenrecht

Rechtsfähigkeit:

  • Natürliche Person: alle Menschen, Beginn mit Geburt außer Rechte von Ungeborenen, Ende mit Tod
  • juristische Personen: künstliche Gebilde, die Rechtssubjekte sein können, Beginn mit Gründung, Ende mit Auflösung

Tod einer natürlichen Person:

  • Ausstellung des Totenscheins: durch Arzt anhand des Leichnams (Hirntod)
  • Gerichtsbeschluss: auch ohne Leichnam mit Zeugen
  • Verfahren zur Todeserklärung: über 25 Jahre lange Zeit ohne Nachricht abwesend (Verschollen)

Verschollenheit:

  • Allgemein: 10 Jahre nach letzer Nachricht (5 bei über 80-Jähren)
  • Gefahrenverschollenheit: 1 Jahr ab Wegfall der Gefahr
  • Krieg: 1 Jahr ab Kriegsende
  • See: mindestens 6 Monate
  • Luft: mindestens 3 Monate

Verein: freiwilliger Zusammenschluss von mindestens 2 Personen mit Zweck

  1. Gründung mit Gründungsvereinbarung
  2. bei Vereinsbehörde anzeigen
  3. Prüfung von Behörde
  4. Schweigen als Zustimmung
  5. Verein als Rechtsperson
  6. organschaftliche Vertreter

Organe:

  • Mitgliederversammlung: mind. alle 4 Jahre
  • Leitungsorgane: mind. 2
  • Rechnungsprüfer: mind. 2

Vereine dürfen nicht auf Gewinn ausgerichtet sein aber können wirtschaften.

Handlungsfähigkeit

  • Deliktsfähigkeit: ab 14
    • Zivilrechtlich: verursachten Schaden ersetzen
    • Strafrechtlich: Geld/Freiheitsstrafe
  • Geschäftsfähigkeit
    • bis 7 Nicht, nur geringfügig
    • bis 14 beschränkt, der Altersgruppe entsprechend ohne Zustimmung
    • bis 18 erweitert: über Verdientes verfügen
    • ab 18 voll

Gesetzliche Vertretung

  • für Minderjährige: Obsorge, Vermögen mündelsicher anzulegen oder sicher Verwahren
    • Eltern (wenn verheiratet, sonst Mutter)
    • Groß/Pflegeeltern
    • sonstige
    • Jugendwohlfahrt
  • für Volljährige: Erwachsenenvertreter für Personen mit psychischer Krankheit
    • Vorsorgevollmacht: für den Fall dass Entscheidungsfähigkeit verliert
    • gewählt: Bevollmächtigung von frei wählbarem Vertreter
    • gesetzlich: wenn keine Vorsorge oder gewählt: nächster Angehöriger
    • gerichtlich: wenn andere Arten nicht möglich
  • für Ungeborene/Abwesende, Interessenkollision: Kurator: vom Gericht bestellte Personen, unabhängig

Schadenersatz

Gründe: Ausgleich für erlittene Schäden, Anreiz zur Schadensvermeidung
Entstehung durch: Verletzung eines Vertrags, Verletzung allgemeiner Sorgfaltspflichten

Beweislast für das Verschulden trifft den Geschädigten, bei Schäden aus Vertrag aber Beweislastumkehr (Schädiger muss beweisen dass er an der Schadenszufügung kein Verschulden hat)

ein Sachverhalt kann mehrere Rechtsfolgen haben:

  • Schadenersatz (Privatrecht, Zivilrecht) und
  • gerichtlilche Strafe (Öffentliches Recht)

Voraussetzungen für Schadenersatzanspruch

  • Eintritt des Schadens: Wäre ohne Handlung des Schädigers besser?
    • Vermögensschaden: positiver Schaden, entgangener Gewinn
    • Personenschaden: Körperverletzung, Tod
    • ideeller Schaden: Schmerzen, Psychischer Schock
  • Verursachung (Kauslität): Wäre Schaden auch ohne Schädiger entstanden?
  • Verschulden: Hätte Schädiger den Schaden vermeiden können?
    • leichte Fahrlässigkeit: kann auch sorgfältigen Menschen passieren
    • grober Fahrlässigkeit: passiert keinem Sorgfältigen Menschen
    • Vorsatz: wissentlich und gewollt
  • Rechtswidrigkeit: Wurde gegen Gesetz oder Vertrag verstoßen?

Art und Umfang

  • Vermögensschäden
    • leichte Fahrlässigkeit: nur positiver Schaden
    • grobe Fahrlässigkeit: + entgangener Gewinn
    • Vorsatz: + Wert der besonderen Vorliebe
  • Personenschäden
    • Heilungskosten
    • Verdienstentgang
    • Schmerzensgeld
    • Verunstaltungsentschädigungen
    • Rente bei bleibenden Schäden
    • Rente für Unterhaltsberechtigte bei Tod

Schadensminderungspflicht: Geschädigte müssen versuchen den Schaden zu verhindern oder begrenzen, sonst werden Ansprüche verhindert
Mitverschulden des Geschädigten: Fehler des Geschädigten, führen zur Minderung des Anspruchs
Haftung mehrerer Schädiger: bei Vorsatz jeder für sich solidarisch, bei Fahrlässigkeit jeder seinen Anteil

Verjährung: Schadenersatzansprüche laufen innerhalb von drei Jahren ab.

Haftung für fremdes Verschulden

  • Erfüllungsgehilfen: Unternehmer haftet für alle Personen die ihn bei der Vertragserfüllung unterstützen. Beweislastumkehr gilt
  • Besorgungshilfen: Haftung für Schäden an Dritten nur wenn Gehilfen untüchtig oder wissentlich gefährlich sind
  • Aufsichtspersonen: Aufsichtspflichtige Personen haften, wenn sie die zumutbare Aufsichtspflicht verletzt haben
  • Wohnungsinhaber: Haften für Schäden durch Herauswerfen oder Herausgießen aus der Wohnung
  • Amtshaftung: Bund, Länder, Gemeinden, ... haften für Schäden, die ihre Beamten und Organe in Vollziehung der Gesetze schuldhaft zugefügt haben.