Datenschutz
Allgemeine Grundsätze für die Datenverarbeitung:
- Richtigkeit: sachlich richtig und aktuell
- Zweckbindung: nur für festgelegte und legitime Zwecke
- Datansparsamkeit: möglichst wenige Daten speichern
- Rechtmäßigkeit: Verarbeitung muss rechtmäßig und nachvollziehbar sein
- Speicherbegrenzung: Speicherdauer begrenzt
- Integrität: Schutz vor Datenverlust oder unbefugten Zugriff
Nicht sensible Daten:
- Vertragserfüllung
- rechtliche Verpflichtung
- Interessenabwägung
- schutz Lebenswichtiger Interessen
- öffentliche Interessen
sensible Daten:
- im lebenswichtigen Interesse
- für Verteidigung von Rechtsansprüchen
- Wissenschaft, Forschung und Statistik
- im Arbeitsverhältnis
- zur Gesundheitsvorsorge
Wenn keine Gesetzesgrundlage zutrifft braucht man eine Einwilligung von der betroffenen Person, freiwillig und unmissverständlich.
- Ohne Zwang
- In jeder Form
- Umfassende Information (Daten, Zweck, Empfänger, Widerrufsrecht)
- Verständlich
Robinson-Liste: Wird von der WKO verwaltet, alle auf der Liste werden an
Werbeunternehmen geschickt, die erhalten dann keine persönlich adressierte Werbung.
Es gibt auch von der Telekom-Regierungsbehörde eine Liste für Werbemails.