Datenschutz

Allgemeine Grundsätze für die Datenverarbeitung:

  • Richtigkeit: sachlich richtig und aktuell
  • Zweckbindung: nur für festgelegte und legitime Zwecke
  • Datansparsamkeit: möglichst wenige Daten speichern
  • Rechtmäßigkeit: Verarbeitung muss rechtmäßig und nachvollziehbar sein
  • Speicherbegrenzung: Speicherdauer begrenzt
  • Integrität: Schutz vor Datenverlust oder unbefugten Zugriff

Nicht sensible Daten:

  • Vertragserfüllung
  • rechtliche Verpflichtung
  • Interessenabwägung
  • schutz Lebenswichtiger Interessen
  • öffentliche Interessen

sensible Daten:

  • im lebenswichtigen Interesse
  • für Verteidigung von Rechtsansprüchen
  • Wissenschaft, Forschung und Statistik
  • im Arbeitsverhältnis
  • zur Gesundheitsvorsorge

Wenn keine Gesetzesgrundlage zutrifft braucht man eine Einwilligung von der betroffenen Person, freiwillig und unmissverständlich.

  • Ohne Zwang
  • In jeder Form
  • Umfassende Information (Daten, Zweck, Empfänger, Widerrufsrecht)
  • Verständlich

Robinson-Liste: Wird von der WKO verwaltet, alle auf der Liste werden an
Werbeunternehmen geschickt, die erhalten dann keine persönlich adressierte Werbung.
Es gibt auch von der Telekom-Regierungsbehörde eine Liste für Werbemails.