Datenschutz
Schutz personenbezogener Daten: Daten, die sich auf eine bestimmte Person beziehen oder mit denen eine Person identifiziert werden kann.
Geschichte:
- 60er: Großrechner
- 1970: erstes Datenschutzgesetz, Hessen
- 1973: Datenschutz in Schweden
- 1980: OECD-Leitlinien
- 1981: Europarat macht Übereinkommen
- 1978: erstes österreichisches DSG
- 1988: DS im Grundrecht
- 1995: Datenschutzrichtlinie EU
- 2018: DSGVO: allgemein, Öffnungsklauseln, eng. GDPR
Postsack: beim Anschauen von Automatisierten Verarbeitungen oder Dateisystem geht es nicht um das eine System sondern die Ordnungsstruktur vom Gesamten Vorgang
Ausnahmen: Unionsrecht, Gemeinsame Politik, persönliche/familiäre Tätigkeiten (Haushaltsausnahme also ohne Bezug zu Beruf oder wissenschaft), Justiz
Räumlicher Anwendungsbereich: Niederlassung und Marktortsprinzip
Persönlicher Anwendungsbereich: natürliche Personen, Jedermann, Juristische Personen mit Namen von natärlicher Person
Grundrecht auf Datenschutz:
- auf Geheimhaltung personenbezogener Daten, außer allgemeine Verfügbarkeit und mangelnde Rückführbarkeit
- Einschränkung durch: Zustimmung, Lebenswichtig Interessen, Interessensabwägung
- Recht auf Auskunft, Richtigstellung und Löschung (oder physische Vernichtung)
Verarbeitung: Vorgang mit oder ohne Automatisierung mit p.b. Daten wie Erheben, Erfassen, organisation, Speichern, Ändern, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Offenlegung, Verbreitung, Abgleich
Rollen:
- Verantwortlicher: wer über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet
- Auftragsverarbeiter: wer Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet
Pflichten des Verantwortlichen:
- Verzeichnis (auch Auftragsverarbeiter)
- evtl. Folgenabschätzung
- evtl. Beauftragter (auch Auftragsverarbeiter)
- Privacy by design & default
- Sicherheitsmaßnahmen
- Data breach notification
- Zulässige Datenverarbeitung
- Wahrung der Betroffenenrechte
Zulässigkeit der Verarbeitung
Mind. 1 von
- Einwilligung
- Vertragserfüllung
- rechtliche Verpflichtung
- Lebenswichtige Interessen
- öffentliches Interesse
- Interesse des Verantwortlichen, solange Betroffener nicht überwiegt (Interessensabwägung)
Bedingungen für Einwilligung:
- freiwillig
- Informiert
- unmissverständlich
- Nachweispflicht
- verständlich und leicht zugänglich
- Widerrufbarkeit
- Koppelungsverbot
- 14 Jahre
Grundsätze:
- Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und glauben, Transparenz
- Zweckbindung
- Datenminimierung
- Richtigkeit
- Speicherbegrenzung
- Integrität und Vertraulichkeit
- Rechenschaftspflicht
sensible Daten:
- Rassische und ethnische Herkunft
- politische Meinungen
- Religiöse Überzeugungen
- Gewerkschaft
- Genetische Daten
- Biometrischedaten
- Gesundheitsdaten
- sexuelle Orientierung
Regelungen:
- Grundsätzliches Verarbeitungsverbot außer:
- Einwilligung
- Lebenswichtige Interesse
- Kirchen, Vereine, ...
- durch Betroffenen Veröffentlicht
- Rechtsansprüche
- öffentliches Interesse
- Gesundheitsbereich
- Forschung, Statistik
Verzeichnispflicht:
Verantwortliche müssen ein Verzeichnis führen von Datenverarbeitungsanwendungen, außer Kleinunternehmen und <250 MA
- Verantwortlicher
- Zwecke der Verarbeitung
- betroffene Personen
- Empfänger (inkl. Drittländer)
- Löschfristen
- Sicherheitsmaßnahmen
Folgenabschätzung:
- automarisierte Verarbeitung + Profiling
- bei umfangreicher Verarbeitung von sensiblen oder Strafrechtsdaten oder systematisch umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche
- Positiv & Negativliste bei Behörde
- z.B. Großkanzleien
Datenschutzbeauftragter:
Keine Pflicht außer:
- Behörde oder öffentliche Stelle
- Kerntätigkeit systematische Überwachung
- Kerntätigkeit sensible oder strafrechtliche Daten
- freiwillig möglich
- z.B. Krankenhaus, Versicherung, ISP, Cloud-Anbieter, Social-Media Betreiber
- Unterrichtung, Überwachung, Beratung
Data Breach:
Verletzung des Schutzes p.b. Daten: Vernichtung, Verlust, Veränderung oder Offenlegung
Meldung an DS-Behörder in 72h. außer keine Risiko für betroffene, aber Dokumentationspflicht
Betroffenenrechte:
- Information: bei Datenerhebung wenn Person nicht schon über Daten verfügt, präzise, klar verständlich, schriftlich/elektronisch unentgeltlich
- Auskunft: über Daten und Verarbeitung, Rechte, Herkunft, sonst siehe Verzeichnis, Identitätsnachweis nur bei Zweifel, unverzüglich in 1 Monat, Kopie der Daten, unentgeltlich, Ausnahme Geheimnisse
- Berichtigung
- Löschung: bei Verlangen von Betroffenen, nicht mehr Notwendig, Widerruf der Einwilligung, Widerspruch, rechtliche Verpflichtung, außer: Freiheit, rechtliche Verpflichtung, öffentliches Interesse, Archive, Forschungszwecke
- Einschränkung der Verarbeitung
- Datenübertragbarkeit
- Widerspruch
- Keine automatisierte Entscheidungsfindung
Speicherfristen:
- Buchhaltung: 7 Jahre
- Patientenakten: 30 Jahre, "öffentliche Gesundheit"
- Bewerbungsunterlagen: 6 Monate
- Viedoüberwachung: 72 Stunden (sofern kein Vorfall)
Medienprivileg:
Für Journalismus, Wissenschaft, Kunst, literarische Zwecke gibt es Ausnahmen wenn Meinungsäußerung oder Informationsfreiheit
Bildverarbeitung:
Nur bei:
- Lebenswichtiges Interesse
- Einwilligung
- Besondere Gesetze
- Interessenabwägung
- Unzulässig bei: Höchstpersönlicher Lebensbereich, Arbeitnehmerkontrolle
- Kennzeichnungspflicht
Beschwerde:
- wenn betroffene Person glaubt dass DSGVO verstoßen wurde
- Instanzenzug: Datenschutzbehörde, Bundesverwaltungsgericht
- Bei Grenzüberschreitung federführend Aufsichtsbehörde im Sitz der Hauptniederlassung
- Verjährung 1 Jahr nach Kenntnis, spätestens 3 Jahre nach Ereignis
Schadenersatz:
Materiell, Immaterieller Schaden, Landesgericht ist Zuständig
Sanktionen: bei leichten Verstößen 10 Mio. oder 2% Umsatz
bei schweren Verstößen 20 Mio oder 4% Umsatz