Softwarepatente
Geistiges Eigentumsrecht, das dem Inhaber exklusives Nutzungsrecht an einer Softwarefunktionalität oder einem bestimmten algorithmischen Verfahren gewährt
Die Rechtssituation ist auf der Welt unterschiedlich
z.B. Amazon 1-Click Patent, Fortschrittsbalken von IBM
Trivialpatente:
- keine ausreichende Innovation
- im Nachhinein Fragwürdig
- im Streitfall oft nicht haltbar, Kosten bleiben ein Risiko für kleine Unternehmen
- z.B. Doppelklicken, Scrollen, Online-Pizza-Bestellung
Patent-Troll: Firma, die keine Produkte vertreibt, sondern nur Patente kauft und einklagt.
U-Boot-Patente: Versuch unbekannte Patente in Standards einzuschleusen, Ansprüche werden erst gemacht, wenn der Standard weit verbreitet ist
Urheberrecht entsteht automatisch, wenn Quellcode gemacht wird
Software, die erfinderische Tätigkeit mit technischem Charakter macht, ist möglicherweise patentierbar